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02.01.2024

Lohnnebenkosten in Bulgarien

Wir werden von Mandanten oft gefragt welche Lohnnebenkosten sie für ihre Angestellten – Arbeitnehmer oder Geschäftsführer – in Bulgarien abführen müssen. Mit diesem Artikel (Stand Januar 2024) möchten wir das kurz schildern.

Dabei wird der Geschäftsführervertrag in Bulgarien hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht einem Arbeitsvertrag gleich gestellt. Die nach diesem Vertrag beschäftigten Personen stehen in der Pflicht, Versicherungsbeiträge für die allgemeinen Lebensrisiken sowie Lohnsteuer abzuführen. Die Sozialversicherungserklärungen sind monatlich abzugeben und die entsprechenden Steuern und Beiträge bis zum 25. Tag des nachfolgenden Beitragsmonats zu leisten.

Für die einzelnen Branchen gelten je nach Gegenstand des Unternehmens unterschiedliche verbindliche einkommensrelevante Beitragsbemessungsgrenzen. Dazu ist neben der Mindest- auch die Höchstgrenze für alle Tätigkeiten zu beachten, die ab 01.01.2024 in Höhe von 3.750 Leva festgesetzt ist. Bis zu diesem Betrag sind sämtliche Sozialversicherungsbeiträge zu leisten und für höhere Einkommen ist lediglich die Lohnsteuer abzuführen. Für alle beitragsrelevante Einkommen gelten dieselben, weiter unten aufgeführten Prozentsätze, und zwar:

1) Arbeitnehmeranteil:

  • zur öffentlich-rechtlichen Versicherung – 8,38 %;
  • zur zusätzlichen gesetzlichen Rentenversicherung – 2,2 %;
  • zur Krankenversicherung – 3,2 %.

Die Gesamthöhe der vom Arbeitnehmer zu leistenden Versicherungsbeiträge beläuft sich auf 13,78%. Dieser Prozentsatz der Versicherungsbeiträge wird vom Bruttolohn abgezogen und der Restbetrag mit der Lohnsteuer in Höhe von 10 % besteuert.

2) Arbeitgeberanteil:

  • zur öffentlich-rechtlichen Versicherung – 10,92 %;
  • zur zusätzlichen gesetzlichen Rentenversicherung – 2,8 %;
  • zur Krankenversicherung – 4,8 %.

Neben diesen Versicherungsbeiträgen, gehört zur öffentlich-rechtlichen Versicherung ein weiterer Fonds, und zwar der Fonds Arbeitsunfall und Berufskrankheit, für den, je nach Risikobemessung für den entsprechenden Beruf, die Beitragsleistungen zwischen 0,4 % und 1,1 % liegen. Zum Beispiel einer der höchsten Beiträge gilt für die Baubranche.

Die Gesamthöhe der vom Arbeitgeber zu leistenden Versicherungsbeiträge variiert zwischen 18,92 % und 19,62 %, je nach Gegenstand des Unternehmens.

Das bemessungsrelevante Mindesteinkommen für einen Geschäftsführer, der im Dienstleistungsbereich beschäftigt ist, ist aktuell auf Brutto 1.008 Leva festgelegt, d. h. das ist die niedrigste Bemessungsgrenze für einen Geschäftsführervertrag in dieser Branche.

Hier ein Beispiel für einen Bruttolohn von 1.008 Leva in der Dienstleistungsbranche:

Die Gesamthöhe der vom Arbeitnehmer zu leistenden Versicherungsbeiträge beläuft sich, wie wir bereits weiter oben geschildert haben, auf 13,78 %, d.h. 138,91 Leva. Dieser Betrag ist vom Bruttolohn abzuziehen, um so das lohnsteuerrelevante Einkommen: 1.008 – 138,91 = 869,09 Leva als Ergebnis zu erhalten. Der Betrag von 869,09 Leva wird dann mit 10 % Lohnsteuer besteuert, d. h. 86,91 Leva. Vom Bruttolohn werden der Arbeitnehmeranteil für Versicherungsbeiträge und die Lohnsteuer abgezogen und somit wird das zu leistende Nettoeinkommen:

1.008138,91 86,91 = 782,18

Leva ermittelt.

Der Arbeitgeberanteil für Versicherungsbeiträge in der Dienstleistungsbranche ist in Höhe von 18,92 %, oder anhand des Beispiels – 190,71 Leva. Der Gesamtaufwand für den Arbeitgeber ergibt sich aus dem Bruttolohn der Person zzgl. des Arbeitgeberanteils für Versicherungsbeiträge, d. h. in diesem Fall:

1.008 + 190,71 = 1.198,71 Leva.

Hier ein weiteres Beispiel für einen Bruttolohn – 5.000 Leva – in der Dienstleistungsbranche, der die beitragsrelevante Einkommensgrenze übersteigt:

Die Gesamthöhe der vom Arbeitnehmer zu leistenden Versicherungsbeiträge beläuft sich auf 13,78 % vom höchsten bemessungsrelevanten Einkommen von 3.750 Leva, d.h. 516,75 Leva. Dieser Betrag ist vom Bruttolohn abzuziehen, um so das lohnsteuerrelevante Einkommen: 5.000 – 516,75 = 4.483,25 Leva als Ergebnis zu erhalten. Der Betrag von 4.483,25 Leva wird dann mit 10 % Lohnsteuer besteuert, d.h. 448,33 Leva. Vom Bruttolohn werden der Arbeitnehmeranteil für Versicherungsbeiträge und die Lohnsteuer abgezogen und somit wird das zu leistende Nettoeinkommen:

5.000 – 516,75 – 448,33 = 4.034,92 Leva

ermittelt.

Die vom Arbeitgeber zu leistenden Versicherungsbeiträge in der Dienstleistungsbranche belaufen sich auf insgesamt 18,92 %, berechnet in diesem Fall jedoch auf das höchste bemessungsrelevante Einkommen von 3.750 Leva, d.h. 709,50 Leva. Der Gesamtaufwand des Arbeitgebers ergibt sich aus dem Bruttolohn der Person zzgl. des Arbeitgeberanteils für Versicherungsbeiträge, d. h. in diesem Fall:

BGN 5.000 + BGN 709,50 = BGN 5.709.50.

Die Autorin dieses Artikels, Frau Desislava Ivanova, ist deutschsprachige Lohnbuchhalterin in der Steuerkanzlei Germania.

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