Steuerparadies Bulgarien
Wussten Sie, dass Bulgarien eines der Länder der Europäischen Union mit den niedrigsten Direktsteuern ist? Hier drei Beispiele:
Körperschaftssteuer
Die Körperschaftssteuer, also die Steuer, die die Unternehmen abführen, beträgt 10% des Gewinns. Die Steuer ist eine „Flat-Tax“, es bleibt also der gleiche Steuersatz, unabhängig von der Höhe des Gewinns.
Eine Gewerbesteuer hat Bulgarien nicht.
Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer wird auf den Arbeitsgehalt oder auf die Einnahmen aus freiberuflicher oder selbstständiger Tätigkeit geschuldet. Die Einkommenssteuer beträgt ebenfalls 10% und ist eine „Flat-Tax“.
Dabei besteht die Besonderheit, dass bei Selbstständigen oder Freiberufler bei der Berechnung des zu besteuernden Gewinns keine Geschäftsausgaben anerkannt werden. Die Steuer wird also auf die Einnahmen berechnet. Allerdings werden als Ausgleich 25% der Einnahmen pauschal als Ausgaben anerkannt und erst der Rest mit 10% ESt besteuert. Das führt dazu, dass bei Selbstständigen oder Freiberuflern, die keine oder sehr wenige Geschäftsausgaben haben, der reale Steuersatz nur 7,5% beträgt. Bei Einnahmen aus Autorenrechte oder Lizenzen beträgt der pauschal anerkannte Abzug sogar 40%. Das bedeutet, dass der reale Steuersatz hier sogar bei 6% liegt.
Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer beträgt in Bulgarien 5%.
Und wie können Sie von den niedrigen Steuern in Bulgarien profitieren?
Es gibt verschiedene Wege, wie Sie von den niedrigen Steuern in Bulgarien profitieren können.
1. Durch eine Firmengründung in Bulgarien
Wenn Sie eine Gesellschaft in Bulgarien gründen, werden die Gewinne dieser Gesellschaft mit 10% Körperschaftssteuer besteuert und die Gewinnentnahme durch weitere 5%. Der gesamte Steuersatz bemisst sich also in Bulgarien auf insgesamt 14,5%.
Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass die Gründung einer Briefkastenfirma (also nur eine rechtliche Hülle) nicht ausreichend ist und in Ihrem Heimatland als Steuerhinterziehung gewertet werden kann. Aus diesem Grund muss die Gesellschaft in Bulgarien eine Betriebsstätte (eigenes Büro, Personal, Geschäftsführung vor Ort, etc.) haben und die in Rechnung gestellten Leistungen auch tatsächlich in Bulgarien erbracht werden.
Die Lösung ist daher vor allem für Unternehmen geeignet, die einen Teil ihrer Tätigkeiten nach Bulgarien verlagern können. Also zum Beispiel Unternehmen aus der IT, Outsourcing, Produktion, internationaler Handel und ähnliche Branchen.
2. Durch Wechsel Ihres Lebensmittelpunktes nach Bulgarien
Wenn Sie ein Selbstständiger oder Freiberufler sind und Ihre Leistungen auch aus der Entfernung erbringen können, so können Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach Bulgarien verlagern und eine selbsständige Tätigkeit anmelden. Das erfolgt durch eine Meldung bei der Polizei und die anschließende Eintragung im BULSTAT-Register. Nach einem Zeitraum von 181 Tagen gelten Sie dann als Steuerinländer.
Und wie können wir Ihnen dabei behilflich sein?
Wir sind eine Steuerkanzlei, deren Mandanten fast ausschließlich aus dem europäischen Ausland kommen, hauptsächlich aus dem deutschsprachigen Raum. Unsere Mandanten sind Freiberufler, kleine und mittlere Unternehmen, sowie bulgarische Niederlassungen von internationalen Großunternehmen. Unsere Arbeitssprachen sind neben Bulgarisch auch Deutsch und Englisch. Dabei können wir für Sie tätig werden durch:
– Beratung welche Rechtsform für Sie geeignet ist, um in Bulgarien eine unternehmerische Tätigkeit aufzubauen, gemessen an Ihre wirtschaftlichen Verhältnissen und Ihren persönlichen Lebensumständen.
– Begleitung bei einer Gesellschaftsgründung oder Wohnsitzanmeldung in Bulgarien.
– Steuerberatung und Buchhaltung in Bulgarien.
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Wenn Sie Fragen haben oder ein Angebot wünschen, so schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an
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