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Wir bieten eine komplette Lohnbuchhaltung Ihres Unternehmens in Bulgarien an, was eine monatliche Überprüfung, Buchführung und Aufstellung aller Unterlagen, die die Verwaltung und Lohnzahlung des Personals betrifft. Dieses beinhaltet:

  • Ausarbeitung von Arbeitsverträgen und deren Anmeldung beim Finanzamt;
  • Ausarbeitung von zivilrechtlichen Verträgen;
  • Gehaltsliste – monatlich;
  • Lohnabrechnungen – monatlich;
  • Anträge aller Art (wie z.B. für Urlaub, Kündigung etc.);
  • Zahlungsaufträge für Löhne und Sozialleistungen – monatlich;
  • Erstellung und Einreichung der Ergebnisse beim Finanzamt nach Modell 1 und Modell 6 für die Versicherungs- und Einkommensteuerbeträge;
  • Erstellung von Rechnungen für gezahlte Beträge von Zivilverträgen;
  • Vorbereitung von offiziellen Mitteilungen für Arbeits- und zivilrechtliche Verträge;
  • Behandlung von Krankenbescheinigungen und deren Einreichung in die Nationale Versicherungsanstalt;
  • Ausarbeitung der Jahresberichte für die Einkommensteuer;
  • Ausarbeitung der Jahresberichte über zivilrechtlichen Verträge und deren Einreichung beim Finanzamt;
  • Ausarbeitung der statistischen Jahresberichte für die Gehaltsabrechnung und deren Einreichen bei dem Nationalen Institut für Statistik;
  • Ausstellung von Bescheinigungen des Arbeitsmedizinischen Dienstes für Arbeitnehmer.

Nach dem bulgarischen Recht kann die Lohnarbeit im Arbeitsverhältnis angewendet werden, was zwangsläufig nur mit einem schriftlichen Arbeitsvertrag zu schließen ist, welcher mit einer Frist von 3 Tagen in die Nationale Einkommensteuerbehörde eingetragen werden muss. Der fristgemäße Vertragsabschluss und die Registrierung werden von der Arbeitsaufsicht streng überwacht.

Das minimale monatliche Einkommen, worauf Sozialversicherungsbeträge angerechnet werden, beträgt seit dem 01.01.2014 BGN 320 und das maximale – BGN 2.400. Die Berufsgruppen mit wirtschaftlichen Aktivitäten haben einen Schwellenwert, welcher jährlich vom Staat festgelegt wird, d.h. das Versichern eines jeden Berufes kann nicht bei einem Gehalt erfolgen, dessen Schwellenwert sich unter der festgelegten Mindestgrenze befindet.

Bezüglich des Arbeitsrechtes gelten folgende Versicherungen:

– Rentenversicherung,

– Krankenversicherung,

– Versicherung bei Krankheit und Mutterschaft,

– Arbeitsunfall und Berufskrankheit

Die allgemeine Höhe der Sozialversicherungsbeiträge beträgt 31% des gesamten Einkommens, wovon 60% der Verpflichtungen vom Arbeitgeber und 40% vom Arbeitnehmer zu tragen sind. Der gesamte Betrag wird monatlich von dem Arbeitgeber gemeldet und in die Nationale Einkommensteuerbehörde eingezahlt. Auf den Rest des Gehaltes wird die Lohnsteuer (Einkommenssteuer) angrechnet, die 10% beträgt und auf die Kosten des Arbeitnehmers erfolgt, jedoch vom Arbeitgeber getragen und monatlich zusammen mit den Versicherungen eingezahlt wird.

Um ein Ergebnis zu garantieren kann auch ein zivilrechtlicher Vertrag geschlossen werden, wie Werkvertrag, Beratervertrag u. a.

Das Arbeitsrecht macht eine Unterscheidung zwischen Arbeits- und zivilrechtliche Verträge, wobei der Abschluss eines zivilrechtlichen Vertrag bei einem typischen Arbeitsverhältnis nicht erlaubt ist (sog. Scheinselbstständigkeit).  So ist nicht zulässig, einen zivilrechtlichen Vertrag für eine Arbeit mit definierten Arbeitszeiten an einem Arbeitsplatz zu schließen.

Bei Arbeitsverhältnissen auf Grundlage von zivilen Verträgen werden Renten-  und Krankenversicherungsbeiträge ebenfalls geschuldet. Die Beitragshöhe beläuft sich auf 26% des Einkommens, davon sind 60% durch den Auftraggeber zu tragen. Die restlichen 40% werden von der Entlohnung des Auftragnehmers abgezogen und das gesamte Betrag wird durch den Auftraggeber in das Nationale Einkommensteuerbehörde gemeldet und überwiesen. Für Selbständige und Freiberufler beträgt der minimale Versicherungsbetrag 420 BGN und die maximale – BGN 2400 BGN. Diese Gruppe von Versicherten schuldet für Renten- und Krankenversicherungsbeiträge. Auf freiwilliger Basis können sie auch eine zusätzliche Versicherung für Krankheitsfälle und Mutterschaft abschliessen. Die Beitragsbelastung in diese Kategorie beträgt dann 22%.

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