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Die Einkommenssteuer in Bulgarien

Unsere Dienstleistungen im Bereich der Einkommenssteuer beinhalten:

  • Erstellung der jährlichen Steuererklärung zu Ihrer Einkommenssteuer
  • jährliche Abgabe der Steuererklärung beim bulgarischen Finanzamt bis zum 30. April
  • Begleitung bei Steuerprüfungen durch das Finanzamt

Die Besteuerung der Einkommen der natürlichen Personen ist im Gesetz über die Einkommensteuer der natürlichen Personen geregelt. Die Steuerpflichtigen werden in zwei Gruppen aufgeteilt – inländische und ausländische natürliche Personen. Der Besteuerung unterliegen alle natürlichen Personen sowie diese, die als Einzelkaufmann tätig sind. Als inländische natürliche Personen bezeichnet das Gesetz diejenigen, die ihren ständigen Wohnsitz in Bulgarien haben, sich also an 183 Tagen im Jahr im Inland aufhalten und deren Lebensmittelpunkt sich in Bulgarien befindet.  Gem. Art. 4 Abs. 5 handelt es sich um keine inländische natürliche Person, wenn ihre Lebensinteressen nicht überwiegend in Bulgarien sind, obwohl sie in Bulgarien ihren ständigen Wohnsitz hat.  Die inländischen Steuerpflichtigen tragen die Steuerpflicht für alle im In- und Ausland erworbenen Gewinne, während die ausländischen Personen nur für die Gewinne aus Einkünften in Bulgarien steuerpflichtig sind.

Besteuert werden alle Einkommen, die aus Arbeitsverhältnissen, aus Geschäftstätigkeit, aus Miete oder aus Dividenden, aus Liquidationserlösen, aus Übertragungsgeschäften, aus Preisen, aus Vergütungen, inklusive Zahlungen aus einem Vertrag für Geschäftsführung und weiteren Quellen bezogen wurden.  Der allgemeine Steuersatz beträgt einheitlich 10 %, wobei die Einkünfte, die aus der Wirtschaftstätigkeit eines Einzelkaufmannes resultieren, mit 15 % Steuersatz besteuert werden. Gemäß Art 53 des Gesetzes über die Besteuerung der Einkommen der natürlichen Personen ist eine Steuererklärung bis zum 30. April des nächsten Jahres abzugeben. Wenn die Steuererklärung bis zum 10. Februar des folgenden Jahres abgegeben wird, kann eine Ermäßigung von 5 % auf die zu zahlende Steuer gewährt werden. Das gleiche gilt auch für elektronisch abgegebene Steuererklärungen.

Eine Steuererklärung ist sowohl von inländischen als auch von ausländischen natürlichen Personen einzureichen, wenn diese innerhalb des abgelaufenen Steuerjahres Einkommen in Bulgarien erhalten haben.

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