Die Körperschaftssteuer in Bulgarien
Unsere Dienstleistungen im Bereich der Körperschaftssteuer beinhalten:
- Erstellung der jährlichen Steuererklärung zur Körperschaftssteuer Ihres Unternehmens
- Jährliche Abgabe der Steuererklärung beim bulgarischen Finanzamt bis zum 31. März
- Veröffentlichung der Unternehmens-Bilanzen beim bulgarischen Handelsregister bis zum 30.06.
- Begleitung bei Steuerprüfungen durch das Finanzamt
Die Steuerpflichten, der Steuermessbetrag, die Steuererleichterung und die Besteuerungsordnung der juristischen Personen und deren Einkommen sind im Gesetz zur Körperschaftssteuer geregelt. Gem. Art. 1 ist der Gewinn aller inländischen und ausländischen juristischen Personen, deren Tätigkeitsschwerpunkt sich in Bulgarien befindet, steuerpflichtig. Die Steuerpflichtigen sind im Art. 2 des Gesetzes aufgezählt – dazu gehören alle inländischen und ausländischen juristischen Personen, deren Tätigkeitsschwerpunkt sich in Bulgarien befindet oder die ihr Einkommen aus einer Quelle in Bulgarien beziehen. Desweiteren unterliegen der Besteuerung auch die ausländischen organisatorisch und wirtschaftlich eigenständigen Subjekte, die selbständig eine Geschäftstätigkeit ausüben oder Investitionen kontrollieren, wenn der Inhaber des Einkommens nicht festgestellt werden kann.
Gem. Art. 20 des Gesetzes beträgt die Körperschaftssteuer 10 %. Es handelt sich um einen einheitlichen Steuersatz („Flat Tax“).
Es besteht ein Unterschied in der Besteuerungsweise der inländischen und ausländischen Personen. Die inländischen juristischen Personen sind bezüglich aller im In- und Ausland erhaltenen Gewinne und Einkommen steuerpflichtig, während die ausländischen nur bezüglich ihrer Geschäftstätigkeit in Bulgarien und die daraus entstandenen Gewinne und Einkommen der Besteuerung unterliegen. Der steuerpflichtige Jahresgewinn ist bis zum 31. März des nächsten Jahres anzumelden.
Das Gesetz über die Körperschaftsbesteuerung enthält eine Möglichkeit der Überlassung der Körperschaftssteuer dem Steuerpflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen. Der Steuerbetrag bleibt in der Verfügungsmacht der verpflichteten Person, kann aber nur für bestimmte gesetzlich geregelte Zwecke ausgegeben werden. Art. 189 des Gesetzes bietet eine Steuererleichterung in der Form einer staatlichen Beihilfe, die unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen gewehrt wird.
Eine andere steuerrechtliche Maßnahme für Investitionsförderung ist die Ermäßigung der Körperschaftssteuer bezüglich Investitionen in Gemeinden mit einem hohen Niveau der Arbeitslosigkeit. Gemäß Art. 184 kann die Steuerermäßigung 100 % erreichen.
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