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Die Quellensteuer wird umgangssprachlich auch als „Dividendensteuer“ bezeichnet. Mit der Quellensteuer werden Dividenden und Liquidationserlösen besteuert, die zugunsten ausländischer oder inländischer juristischen Personen von einer inländischen juristischen Person verteilt wurden. Einer Besteuerung mit der Quellensteuer unterliegen alle Einkommen ausländischer juristischer Personen, die in einem Betrieb mit Tätigkeitsschwerpunkt im Inland entstanden sind oder die aus der Vermögensverfügung rühren – Art. 12 des Gesetzes über die Körperschaftssteuer. Die Quellensteuer ist endgültig. Der Steuersatz für Einkommen aus Dividenden und Liquidationserlösen beträgt 5 %. Bei anderen nichtgewerblichen Einnahmen, wie z. B. Miete, Autorenrecht etc. beträgt der Steuersatz 10%.

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