Die Umsatzsteuer in Bulgarien
Unsere Dienstleistungen im Bereich der Umsatzsteuer beinhalten:
- Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Monatliche Umsatzsteuer-Anmeldung beim bulgarischen Finanzamt
- Beantragung von Rückerstattung der Umsatzsteuer
- Begleitung bei Umsatzsteuer-Überprüfungen durch das Finanzamt
Gemäß dem Gesetz über die Umsatzsteuer beträgt der Steuersatz 20 %, mit Ausnahme der ausdrücklich aufgezählten Arten von Lieferungen und Leistungen, die mit einem Steuersatz von 9%, bzw. 0% besteuert werden. Umsatzsteuerbefreiungen bestehen z. B. bei dem Erwerb von alten Gebäuden und Landwirtschafts- und Waldgrundstücken oder nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten. Ein ermäßigter Steuersatz besteht z. B. bei Hotelübernachtungen.
Für die Besteuerung mit Umsatzsteuer ist eine Anmeldung bei der Nationalen Einnahmeagentur erforderlich, die obligatorisch oder freiwillig ist. Gemäß Art. 96 des Gesetzes über die Umsatzsteuer ist die Anmeldung dann obligatorisch, wenn die steuerpflichtige Person einen Umsatz von mind. 100.000 BGN in den letzten 12 Monaten realisiert hat. Der Anmeldungspflicht unterliegt auch jede Person (steuerpflichtig oder nicht), die am innergemeinschaftlichen Warenverkehr teilnimmt. Darunter ist der Erwerb von Waren zu verstehen, die aus einem EU-Mitgliedstaat nach Bulgarien versendet oder transportiert werden und der Lieferant eine steuerpflichtige Person ist, die zur Umsatzsteuer angemeldet ist. Von der Umsatzsteueranmeldung sind diejenigen befreit, die einen Warenerwerb von bis zu 20.000,- BGN jährlich tätigen. Personen, die die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Umsatzsteuer-Anmeldepflicht nicht erfüllen, sind trotzdem berechtigt eine solche Anmeldung zu beantragen. Das Gesetz über die Umsatzsteuer regelt in Kapiteln 10 und 15 auch weitere Voraussetzungen, die die Umsatzsteueranmeldung erforderlich machen.
Gemäß dem Gesetz über die Umsatzsteuer beträgt der Umsatzsteuersatz wie folgt:
- 20 % für steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen, Import und Export von Waren, sowie für den steuerpflichtigen Warenverkehr innerhalb der EU;
- 9 % für die Unterbringung, die durch einen Hotelier erbracht wird, wenn diese in Verbindung mit einer organisierten Reise steht.
- 0 % für gesetzlich ausführlich aufgezählte Lieferungen und Leistungen. Darunter fallen:
- Lieferungen von Waren an Drittländer;
- Internationaler Personenverkehr;
- Internationaler Güterverkehr;
- Lieferungen, die mit dem internationalen Verkehr verbunden sind;
- Lieferungen, die mit dem internationalen Warenaustausch verbunden sind;
- Lieferungen in Verbindung mit der Bearbeitung von Gütern;
- Goldlieferungen für die Zentralbank;
- Lieferungen, die zollfrei sind;
- Dienstleistungen, die von Agenten, Maklern und anderen Geschäftsvermittlern erbracht werden;
- Innergemeinschaftliche Warenlieferungen;
- Die Lieferung von neuen Verkehrsmitteln innerhalb der EU;
- Die Lieferung von Verbrauchersteuerwaren innerhalb der EU;
- Lieferungen kraft völkerrechtlichen Verträgen, an denen Bulgarien eine Vertragspartei ist;
- Lieferung von Gütern und Dienstleistungen, deren Empfänger die Streitkräfte anderer NATO-Mitgliedstaaten sind;
- Lieferungen von Waren und Dienstleistungen, deren Empfänger die EU-Institutionen sind.
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